Hinweisgeber Schutzgesetz

Einführung einer Hinweisgeber-Struktur

Aufgrund der Whistleblower-Richtlinie der EU sowie des Hinweisgebergesetzes sind wir als Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter/innen verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten, bei der alle Mitarbeitenden des Unternehmens anonym Straftaten im beruflichen Umfeld und Verstöße gegen Bußgeldtatbestände, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dienen, anzeigen können. Um der Vertraulichkeit bestmöglich Rechnung zu tragen, haben wir keine Person aus unserem Unternehmen als Meldestelle benannt, sondern einen von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt.

Sie können sich bereits bei entsprechenden Verdachtsmomenten, auch anonym, an Herrn Rechtsanwalt Ralph Muthers, Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock und Partner mbB (Caspers Mock Anwälte) wenden.

Hinweise können wie folgt übermittelt werden:

  • HACK@caspers-mock.de
  • per Telefon unter: 0261 – 404 99 69
  • persönlich nach Terminvereinbarung mit Herrn Rechtsanwalt Muthers
  • postalisch mit dem Vermerk “ persönlich/vertraulich “ auf dem Umschlag

Caspers Mock Anwälte ist gegenüber unserem Unternehmen nicht verpflichtet, Namen oder sonstige Identifizierungsmerkmale mitzuteilen. Vielmehr besteht zu Gunsten des/der meldenden Mitarbeiter/s/in eine Schweigepflicht gegenüber unserem Unternehmen. Der/die Mitarbeiter/in entscheidet selbst über Inhalt und Weitergabe der Informationen.

Kosten für Aufnahme und Bearbeitung des Hinweises hat der/die Hinweisgebende nicht zu tragen.