Allgemeine Geschäftsbedingungen der BACKUNION GmbH

1. Geltungsbereich, Abwehrklausel, Definitionen
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der BACKUNION GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB und § 14 BGB.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die BACKUNION GmbH nicht an, es sei denn, deren Geltung wurde von der BACKUNION GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die Geschäftsbedingungen der BACKUNION GmbH und die Ablehnung abweichender oder entgegenstehender Bedingungen gelten auch dann, wenn die BACKUNION GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers, Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
1.3 Von der BACKUNION GmbH verwendete Formulierungen haben folgende Bedeutung:
„Frei Haus“: Die BACKUNION GmbH trägt die Transport- und Abnahmekosten bis zur vom Besteller genannten Lieferadresse/Rampe.
„Ab Werk“: Die Ware wird im verpacktem Zustand von der BACKUNION GmbH auf deren Betriebsgelände zur Abholung durch den Besteller bereitgehalten. Alle sonstigen Kosten, insbesondere Verlade- und Transportkosten sowie die Verlade- und Transportgefahr, trägt der
Besteller.

2. Vertragliche Grundlagen
2.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die BACKUNION GmbH nach Eingang einer Bestellung  dem Besteller eine schriftliche oder elektronische Empfangsbestätigung übermittelt hat.
2.2 Vertragsgrundlage sind die jeweils geltenden aktuellen Preislisten der BACKUNION GmbH. Das Beschaffungsrisiko der BACKUNION GmbH ist auf die herstellereigene Produktion beschränkt. Auch die Ansprüche auf Ersatzlieferung und Nachbesserung beschränken sich auf die herstellereigene Produktion.
2.3 Abbildungen in Preislisten/Katalogen der BACKUNION GmbH dienen nur als Informationsgrundlage. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Abbildungen nicht als Beschaffenheitsvereinbarung. Die auf den jeweiligen Produkten verzeichneten
Haltbarkeitsdaten gelten nur bei sachgerechter Lagerung der Waren im Sinne von 7.2. Die Anwendbarkeit der §§ 454, 455 BGB ist ausgeschlossen.
2.4 Die Qualitätskontrollen der BACKUNION GmbH entbinden den Besteller nicht von seiner Obliegenheit zu eigenen Qualitätskontrollen. Eine Reduzierung der erforderlichen Untersuchungsverpflichtung gem. § 377 HGB beim Besteller, auf oder deren (Teil-) Substituierung durch andere Überwachungsmaßnahmen der BACKUNION GmbH (z.B. Ausgangskontrollen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2.5 Die kaufvertragliche Abnahmepflicht des Bestellers ist Hauptleistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis (wesentliche Vertragspflicht) und bei Lieferung unverzüglich zu erfüllen.

3. Preise, Lieferbedingungen
3.1 Die in den Preislisten angegebenen Preise verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer, in der bei Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Höhe und schließen die vertragsgemäße/branchenübliche Verpackung ein.
3.2 Wenn nicht abweichend vereinbart, gelten die Preise nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Zölle oder sonstige Gebühren und Auslagen für die Ausfuhr der Waren aus der Bundesrepublik Deutschland sind in den Preisen nicht enthalten.
3.3 Es gelten die in den Preislisten/Angeboten/Vereinbarungen definierten Mindestbestellmengen incl. etwaiger Frachtkostenzuschläge bei Unterschreitung.

4. Erfüllungsort, Gefahrübergang
4.1 Bei Lieferungen „Frei Haus“ (siehe 1.3) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist Erfüllungsort der Lieferverpflichtung der BACKUNION GmbH, die vom Besteller genannte Lieferadresse/Rampe. Bei Lieferungen „Frei Haus“ geht die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Ablieferung der Waren, an der vom Besteller bestimmten Lieferadresse/Rampe auf den Besteller über. Der Ablieferung steht es gleich, wenn der Besteller im Annahmeverzug ist.
4.2 Bei Lieferung „Ab Werk“ (siehe 1.3) ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung der BACKUNION GmbH, deren Sitz. Ist Lieferung ab Werk vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, mit der Übergabe am Erfüllungsort auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller diesbezüglich im Annahmeverzug ist.
4.3 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt (Versendungskauf), so geht mit ihrer Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über, unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Besteller sämtliche Fracht-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie, bei Versendungen an Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Zölle zu tragen. Erfüllungsort der Lieferverpflichtung der BACKUNION GmbH ist der Sitz der BACKUNION GmbH.

5. Lieferzeiten
5.1 Vereinbarte Lieferzeiten sind als bloße Leistungsbestimmungen im Sinne des § 271 Abs. 2 BGB zu verstehen. Innerhalb der Lieferzeiten ist die BACKUNION GmbH, in einem für den Besteller zumutbarem Umfang, zu Teillieferungen berechtigt.
5.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen – auch innerhalb des Lieferverzuges – bei höherer Gewalt oder Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die die BACKUNION GmbH trotz der, nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt, nicht abwenden konnte z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Brand oder pandemiebedingten Leistungshindernissen. Die BACKUNION GmbH muss dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Die BACKUNION GmbH behält sich vor, eine Erstbestellung nur gegen Vorkasse anzunehmen, es sei denn – die Zahlung des Kaufpreises ist mit Rechnungszugang fällig und dies ist von der BACKUNION GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt. Verzug tritt ein bei Mahnung nach Fälligkeit, jedenfalls aber 8 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist die BACKUNION GmbH
berechtigt, weitere Lieferungen – auch Teillieferungen – an den Besteller, nur gegen Vorkasse durchzuführen.
6.2 Die nicht rechtzeitig beglichenen Rechnungen werden von Rechts wegen und ohne Mahnung um eine pauschale Entschädigung in Höhe von
zehn Prozent des offenstehenden Rechnungssaldos erhöht, mit einer Mindestsumme von 75€ pro Rechnung. Darüber hinaus werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen auf den offenstehenden Rechnungssaldo geschuldet, die zum um 3 % des erhöhten gesetzlichen Zinssatz berechnet werden, wobei diese Verzugszinsen ab dem Rechnungsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Bezahlung erhoben.

7. Mängelhaftung
7.1 Untersuchungs- und Anzeigepflichten des Bestellers:
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für erkennbare Mängel gilt, unbeschadet der Obliegenheit zu unverzüglicher Mängelanzeige, eine Ausschlussfrist von 6 Arbeitstagen nach Lieferung der Ware. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen
ausgeschlossen. Kann der Besteller im Falle eines Mangels die ordnungsgemäße Durchführung der geschuldeten Untersuchung gem. § 377 HGB nicht nachweisen, so gilt die widerlegbare Vermutung, dass es sich um einen erkennbaren Mangel handelt. Kann die BACKUNION GmbH, im Falle eines Mangels, eine ordnungsgemäße und beanstandungsfreie Qualitäts- und Ausgangskontrolle der Ware nachweisen, so gilt die widerlegbare Vermutung, dass die Ware bei Lieferung mangelfrei war. Soweit sich die BACKUNION GmbH bei nicht widerlegter Geltung einer der vorbezeichneten Vermutungsregelungen oder auf eine verspätete Mängelrüge einlässt, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Mängelansprüche werden hierdurch nicht begründet.

7.2 Mangelbegriff:
Aufgrund der technischen Gegebenheiten in Bezug auf die zu verarbeitenden Stoffe und Verfahren kann es im Produktionsgang zu geringen, unvermeidbaren Abweichungen in Farbe, Form oder Gewicht kommen. Diese Schwankungen stellen keine Pflichtverletzungen oder Mängel dar, soweit sie sich bei wirtschaftlich zumutbarem Aufwand nicht vermeiden lassen, sich im Rahmen des Branchenüblichen bewegen und dem Besteller zumutbar sind. Abweichungen bei dem Gewicht von Backwaren-Produkten (z.B. Kuchen, Torten, Brötchen, Teilchen) sind insbesondere nur dann als Mangel zu qualifizieren, wenn die Abweichungen bei mehr als 15% über dem angegebenen oder mehr als 5% unter dem angegebenen Gewicht liegen. Bei den angebotenen Produkten handelt es sich um Tiefkühlkost, deren Lagerung und Transport bei mind. 18 Grad Celsius minus erfolgen muss. Soweit Beanstandungen darauf zurückzuführen sind, dass bei dem vom Besteller durchgeführten beauftragten Transport und/oder Lagerung der Waren diese Mindesttemperatur überschritten wurde, ist die BACKUNION GmbH von der Mängelhaftung ausgeschlossen.

7.3 Rechte des Bestellers wegen Mängeln:
Soweit unter Berücksichtigung von 7.1 und 7.2 ein Mangel vorliegt, ist die BACKUNION GmbH zunächst zur Nacherfüllung, entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, berechtigt. Bei wiederholtem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, beginnend mit Gefahrenübergang. Hat die BACKUNION GmbH einen Mangel arglistig ver- schwiegen, bleiben die darauf beruhenden Ansprüche des Bestellers von jeglichen Haftungsbeschränkungen unberührt. Diese Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb von 3 Jahren. Die Haftung der BACKUNION GmbH für etwaige gegebene Garantien bleibt von jeglichen Haftungsbeschränkungen unberührt.

7.4 Schadensersatzansprüche:
Die BACKUNION GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der BACKUNION GmbH, beruhen. Soweit die BACKUNION GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die BACKUNION GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der BACKUNION GmbH auch im Rahmen von 7.3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung der BACKUNION GmbH im Fall eines Lieferregresses nach den
§§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.

7.5 Rechnungsreklamation:
Reklamationen in Bezug auf die Rechnungsstellung müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingehen und können ausschließlich schriftlich geltend gemacht werden. Ansonsten gelten die Rechnungen als angenommen.

8. Gesamthaftung
8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter Punkt 7. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
8.2 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der BACKUNION GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BACKUNION GmbH.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die BACKUNION GmbH behält sich das Eigentum an den Waren einschließlich der Verpackung, bis zum Eingang aller fälligen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die BACKUNION GmbH, nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Waren durch die BACKUNION GmbH liegt ein Rücktritt
vom Vertrag vor.
9.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, für eine sachgerechte Lagerung, insbesondere im Sinne des 7.2, zu sorgen.
9.4 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in die vertragsgegenständlichen Waren hat der Besteller die BACKUNION GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der BACKUNION GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den, bei der BACKUNION GmbH entstandenen Ausfall.
9.5 Der Besteller ist berechtigt die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der BACKUNION GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der BACKUNION GmbH die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die BACKUNION GmbH verpflichtet sich jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen, aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs, eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann die BACKUNION GmbH verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.6 Die BACKUNION GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, wenn der realisierbare Wert der Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der BACKUNION GmbH.

10. Aufrechnung, Zurückbehaltung
10.1 Der Besteller kann mit eigenen Ansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. Dies gilt nicht, soweit das Zurückbehaltungsrecht auf vorsätzliche oder grob
fahrlässige Vertragsverletzung der BACKUNION GmbH zurückzuführen ist.
10.2 Der Besteller kann darüber hinaus Aufrechnung und Zurückbehaltung nur insoweit geltend machen, als seine Rechte auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen, wie die Ansprüche der BACKUNION GmbH gegenüber denen, denen der Besteller die bezeichneten Rechte geltend macht.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1 Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz der BACKUNION GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die BACKUNION GmbH ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht anhängig zu machen.
11.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge und über den internationalen Warenkauf (CISG).
11.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Beruht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit auf einer unzulässigen Zeit- oder Maßbestimmung, greift die nächstwirksame Regelung.

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